Ausbildungsmöglichkeiten

Hauptamtliche Wache


Herr Michael Nöllner

Abteilungsleiter 
Abteilung I Personal, Organisation, Verwaltung und Einsatzvorbereitung

Gerberstraße 3
41748 Viersen

Tel.: 02162 - 101 805
Fax: 02162 - 101 808

Email: [email protected]


Hauptberuflich: Ausbildung zur Brandmeisterin / zum Brandmeister in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehem. mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst)

Die Ausbildung zur Brandmeisterin / zum Brandmeister in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehem. mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst) erfolgt im kommunalen Verbund im Vorbereitungsdienst über einen Zeitraum von 18 Monaten im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Ob aktuell Ausbildungsplätze zu besetzen sind entnehmen Sie bitte den Stellenausschreibungen der Stadt Viersen


Ausbildungsvoraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Mindestens Abschlusszeugnis der Hauptschule
  • Abgeschlossene handwerkliche bzw. feuerwehrförderliche Berufsausbildung
  • Höchstalter 40 Jahre und 6 Monate zum Zeitpunkt der Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren
  • Gesundheitliche Eignung für den Dienst in der Feuerwehr nach amtsärztlicher und
  • arbeitsmedizinischer Untersuchung
  • Bedenkenloses Führungszeugnis
  • Führerschein Klasse B oder höher


Erwartet werden

  • Teamfähigkeit
  • Entschlussfreudigkeit
  • Belastbarkeit auch in kritischen Situationen
  • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung


Auswahlverfahren

Der Einstellungstest für Feuerwehren in NRW wurde von der Sporthochschule Köln entwickelt und
umfasst vier Teilbereiche

  1. Kraft
  2. Koordination
  3. Ausdauer
  4. Berufsspezifische Tests

Genauere Informationen zum Sporttest entnehmen Sie bitte der Broschüre, die Sie bei den weiterführenden Downloads unten auf dieser Seite finden. Neben den sportlichen Voraussetzungen werden in einer schriftlichen Eignungsuntersuchung Fragen zu Allgemeinbildung, ein Deutsch- und Mathematiktest sowie Konzentrations-, Logik- und Gedächtnistests durchgeführt. Haben die Bewerber/innen diese Tests erfolgreich bestanden, werden sie zu einem späteren Termin zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Ist man im Anschluss daran in der engeren Auswahl für den Ausbildungsplatz, so folgen noch eine amtsärztliche Untersuchung und die arbeitsmedizinischen Untersuchungen nach den Grundsätzen G 25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten), G 26.3 (Atemschutz) und G 42 (Infektionskrankheiten). Haben Sie das Auswahlverfahren mit allen nachfolgenden Gesprächen und Untersuchungen erfolgreich durchlaufen und man hat sich entschieden Ihnen den Ausbildungsplatz anzubieten kann die 18 monatige Ausbildung beginnen. Diese gliedert sich in sechs Ausbildungsabschnitte: Grundausbildung, Rettungssanitäter, Aufbauausbildung, feuerwehrtechnisches Wachpraktikum 1+2 und die Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung. Mit erfolgreich abgeschlossener Laufbahnprüfung können Sie dann in den 24-Stunden-Einsatzdienst und das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden.

Während der (Grund-)Ausbildung legen die Brandmeisteranwärterinnen und Brandmeisteranwärter das deutsche Sportabzeichen (in Silber) und das Rettungsschwimmabzeichen (ebenfalls in Silber) ab. Beide sind Voraussetzung zur Zulassung zur Laufbahnprüfung.